Hier heißt es, "Airlines sind weiterhin dazu verpflichtet, eine volle Rückerstattung anzubieten. „Sie können natürlich auch einen Gutschein anbieten, aber nur – und das ist sehr wichtig –, wenn der Kunde zustimmt. Wenn der Kunde Gutscheine oder andere Vorschläge ablehnt, muss das Unternehmen erstatten“, so die EU-Verkehrskommissarin.
Was bedeutet das für die Passagiere?
Die klare Position der EU stärkt abermals die Rechte europäischer Passagiere und könnte bei einer Auseinandersetzung mit Airlines sicherlich hilfreich sein. Ob die Fluggesellschaften nun allerdings auch wieder aktiv eine Rückerstattung anbieten, bleibt jedoch abzuwarten.
Gleichzeitig ist zu beobachten, dass Flugannullierungen immer weiter verzögert werden, damit der Kunde vor dem Reisedatum von sich aus umbuchet oder den Flug gegen einen Voucher tauscht. Wer daher das Bargeld benötigt oder keine Verwendung für einen Gutschein sieht, könnte daher besser beraten sein, auch mit einer Änderung oder eigenständigen Stornierung des Tickets bis kurz vor dem Abflug zu warten. Bei der Lufthansa Group geht dies aktuell sogar ohne jegliches Risiko, denn das Ticket behält auch nach dem geplanten Flugdatum seine Gültigkeit und kann selbst bei verfallen lassen des Fluges noch umgebucht werden. Eine Streichung des Fluges kurz vor Abflug würde euch natürlich einen Anspruch auf Rückzahlung gewähren."
Ich bin mal gespannt wegen unserer Eurowings-Flüge. Noch ist der Flug am 1. Mai nicht storniert, und ein Gutschein wird bis zum 15.4. angeboten. Wenn wir aber bis kurz vor Abflug warten, und der Flug dann doch nicht storniert wird?? Ich habe auch nicht grundsätzlich was gegen den Gutschein, aber ob wir den dann später wie gewünscht einlösen können, ist die andere Frage.
Laut Auswärtigem Amt:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Portugal zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.
Bei der Einreise müssen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland, aber für Madeira und die Azoren.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche 14-tägige Quarantäne bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg gibt es bisher nur in Madeira und auf den Azoren.
Der verhängte Ausnahmezustand wurde am 2. April 2020 um zwei Wochen verlängert und gilt damit mindestens bis zum 17. April 2020. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren,Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdetenPersonen, zu Banken, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt."
Gruß
Katja