National Roadside Assistent

  • Zitat

    Original von Canyoncrawler


    Und das Kleingedruckte auf dem Formular und der Name der Versicherung (CDW ...) waren auch in Deutsch?
    Bei Alamo Las Vegas hatten wir zuletzt in 2005 nach einem deutschen Vertrag gefragt und er war trotzdem teilweise in Englisch und die Vertragsbedingungen auf dem Papier auf der Rückseite komplett englisch.


    Vorder und Rückseite sind in deutsch


    Englische Begriffe bei den Versicherungen:
    Collision Damage Waiver Full
    Facility Use Fee
    Concession Recoup Fee
    Sales Tax


    Gruß


    Sandra

  • Danke.


    Dann waren die bei uns wohl zu bequem, einen deutschsprachigen Bogen in den Drucker zu spannen. :wut1:


    Dann werde ich es bei National d.J. wieder mit einem deutschen Vertrag probieren, wenn das kleingedruckte normalerweise in Deutsch ist.

    Gruss Kate
    +++++++++
    On Tour:
    2000-09: 7xUSA West & Kanada
    2000-10: D,F,I,GR,MC,E,AND,L,A,HR
    2011: D, GB, HR-MNR-BiH, I
    2012: Inselhopping HR (Pag, Rab, Cres, Losinj)
    2013: Dalmatien & BiH im Mai/ Süd-Norwegen im Juli/August

  • Ich habe gerade mal unsere letzten Alamo Verträge rausgekramt.
    Auf der deutschen Ausgabe stehen auf der Rückseite mehr Infos über die Versicherungsbedingungen als auf der englischen Ausgabe. Auf dieser wird auf die Zusatzbedingungen verwiesen, die in der Rental Agreement Jacket beschrieben sind (das ist wohl das blaue Heftchen, was man dazu auch noch bekommt).


    Ist der Vertrag eigentlich wirksam, wenn im deutschen Teil Rechtschreibfehler sind ;) :


    ..dass ich dennoch für sämtliche Schäden am oder den Verlust des Wagend verantwortlich bin, wenn der Wagen für folgendes eingesetzt wurde: ....
    (J)Wenn abseits von gepflaterten Fahrstrassen .... gefahren wurde


    :gg:

  • So genau sind die Bedingungen auf unserem deutschen Vertrag nicht aufgeführt.


    Bei uns steht: Sie stimmen allen in diesem Vertrag aufgeführten Bestimmungen zu und zwar einschließlich denen, die auf dem Umschlag des Mietvertrags von Alamo sowie auch auf sämtlichen zutreffenden optional erhältlichen Produktbroschüren aufgeführt sind.


    Gruß


    Sandra

  • Zitat

    Original von die_franken
    um nicht in die Falle zu Tappen HILFT wenn möglich noch der Gang zum Automaten!
    Da kann man sofort am Bildschirm alles checken
    Leider ist es halt ned möglich wenn man einen Voucher hat.


    Hier mal einen Automaten Vertrag:


    Hallo Markus


    Was muss man vorher alles ausfüllen (Save Time o.ä.), um sich am Automaten sein Auto zu ziehen? (wir haben eine Alamo.de Buchung)


    Gruß
    Volker


  • 1.) du brauchst eine Alamo confirmation number
    2.) du Meldest dich bei Alamo an http://www.Alamo.com
    3.) Save Time (müsstest du nicht mehr brauchen wenn du bei Angemeldet bist)


    mehr Infos LinkLink

  • Nur mal so am Rande: Der Thread hier ist überschrieben mit "National Roadside Assistent".


    Ich denke, bei National ist es genauso wie bei Alamo. Da gibt es die "24-Hour Roadside Assistance". Die ist Bestandteil ausnahmslos jeden Vertrages. Es geht dabei darum, wie man sich bei einem Unfall zu Verhalten hat. Näheres hier.


    Wovon wir hier aber reden, ist das optionale "Roadside Plus". Dazu wurde mir bei der Anmietung ein Merkblatt ausgehändigt. Ich musste dann im Vertrag durch meine "Initials" bestätigen, dass ich Roadside Plus abgelehnt hatte.


    Übrigens habe ich jetzt auf der Rückseite des Vertrags gesehen, dass ich ebenfalls bestätigen musste, die mir angebotene Abrechnung in Euro abgelehnt zu haben. Da steht aber nichts von 1 Dollar = 1 Euro.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Roadside Service Plan:
    (zahlbar vor Ort) Fahrlässigkeitsversicherung bei z.B. leerem Tank, verlorenen Schlüsseln,
    Aussperren aus dem Fahrzeug
    Details des Roadside Service Plans finden sie hier
    USD 4,99/Tag


    Das scheint 2009 wirklich Pflicht zu sein, bei Alamo & National.
    Bei usamietwagen.de wird es zumindest als Pflichtbeitrag angezeigt im Paket Super-Spar-PLUS Vertrag.

  • Kann ich mir nicht vorstellen :EEK:


    Hier steht nichts: http://www.usareisen.de/mietwagen/alamo/index_so.htm
    Unten gibt es ein Link zu einer pdf-Datei (WICHTIGEN INFORMATIONEN (.PDF) zur Anmietung Ihres Alamo Mietwagens
    ). Dort steht in Deutsch und Englisch dass man ankreuzen kann, wenn man sie nicht will.


    Jetzt habe ich es gefunden. Ist optional:


    Hinter dem Link versteckt:
    Roadside Service Plan:
    (zahlbar vor Ort) Fahrlässigkeitsversicherung bei z.B. leerem Tank, verlorenen Schlüsseln,
    Aussperren aus dem Fahrzeug
    Details des Roadside Service Plans finden sie hier
    USD 4,99/Tag


    http://www.usareisen.de/mietwa…_Roadside_310507Kunde.pdf

  • Bitte entschuldigt, wenn ich jetzt ein blöde Frage stelle. :schaem:


    Ich lese immer häufiger etwas von diesem Roadside Assistent. Dieser Thread hat mich doch dann sehr verunsichert.
    Dachte ich doch immer, wenn ich hier in D ein Auto miete, mit allen Versicherungen usw. (wie auch immer dieses Paket bei welchem Anbieter heißt), daß ich in der USA nichts mehr dazu mieten muß.


    Was ist denn dieser Roadside Assistent? Ist es sinnvoll, diesen zuzätzl. abzuschließen, oder ist es nur eine Masche, einem zusätzl. Geld aus der Tasche zu ziehen?


    Wir wollen im Januar uns um das Auto für unseren Mai-Urlaub kümmern, und da würde ich schon gern vorher wissen, ob wird er guten Dame im Reisebüro etwas dazu sagen müssen.



    Danke, wenn Ihr hier mich aufklärt.

  • Klick doch mal auf den Link, dort ist alles erklärt:


    http://www.usareisen.de/mietwa…_Roadside_310507Kunde.pdf


    Also ich brauche das nicht. :gg:


    Wobei es auch sehr verwirrend ist, dass mit einer kostenfreien Reparatur von einem Glasschaden geworben wird. Wenn das Versicherungspaket von Deutschland aus gebucht ist, ist diese Leistung auch mit enthalten (so wie mir das Alamo Deutschland auch bestätigt hat).
    Notfalls kann man sich diese Leistung auch vom deutschen Veranstalter (fti o.ä.) auch wiederholen, wenn alamo sich stur stellt.


    Gruß
    Volker

    • Offizieller Beitrag

    So wie es aussieht, bin ich im April auf einen neuen Trick hereingefallen. X(


    Die Tussie am Alamo-Schalter meinte, es gäbe ein neues Gesetz in Nevada, wodurch die CDW nicht mehr alles abdecke und daher der Roadside Plan unbedingt notwendig sei, da man sonst die Abschleppkosten beim Liegenblieben selber bezahlen müsste. Dazu kreuzte sie mir einen sehr langen Passus im Mietvertrag an, der wirklich besondere Regelungen für Nevada enthält. Dadurch wurde ich dann doch eingeschüchert und ich habe diesen beschissenen Roadside Plan für $4,99 pro Miettag plus Steuern abgeschlossen.


    Jetzt habe ich mir das mal genauer durchgelesen und eines ist richtig: Die CDW deckt allgemein, nicht nur für in Nevada angemietete Fahrzeuge, die Kosten bei einem Reifenschaden nicht (mehr) ab. Allerdings steht da nirgends etwas, dass das Abschleppen nicht mehr bezahlt wird. Außerdem hatte ich verstanden, dass das Abschleppen überhaupt nicht mehr bezahlt wird, egal aus welchem Grund. (Dirt Roads sind eh ein anderes Thema, das ist klar.)


    Da steht:


    "CDW does not provide protection for the lost keys or flat tires resulting from road hazards."


    Wie interpretiert ihr das? Sind da nur die Kosten für den kaputten Reifen nicht abgedeckt oder auch nicht das Abschleppen?

  • Oh je, das ist Michi letztes Jahr glaub auch passiert.
    (Edit: Glaub ich nicht nur, is auch so, guck mal ins erste Posting, da hat man Michi diese Zusatzversicherung auch schon als "neues Gesetz in NV" verkauft :wut1: )


    Soweit ich es interpretiere betrifft das Reifen + Abschleppkosten, die nicht gedeckt sind.
    Nur wann entstehen Abschleppkosten, wenn man ein Ersatzrad dabei hat?

  • Zitat

    Original von Daniel
    Da steht:


    "CDW does not provide protection for the lost keys or flat tires resulting from road hazards."


    Wie interpretiert ihr das? Sind da nur die Kosten für den kaputten Reifen nicht abgedeckt oder auch nicht das Abschleppen?


    Das ist ja blöd gelaufen Daniel. Stand auf dem Vertrag keine Summe, die Du abzeichnen musstest?


    Zum englischen Text: Dort steht nur, das CDW nicht bei verlorenen Schlüsseln und kaputten Reifen verursacht durch "kaputte" bzw. gefährliche Straßen wirksam wird.


    Da steht kein Wort vom Abschleppen. Das Wort "road hazards" lässt natürlich einen gewaltigen Spielraum zu. Von einem Stein auf der Straße oder Schlagloch kann es wohl alles mögliche sein. Die Beweislast würde ich aber bei Alamo sehen.


    Übrigends sind bei den meisten deutschen Autovermietungen z.B. drive fti, dertours etc. Glas und Reifenschäden abgesichert. Das heißt selbst wenn National nicht zahlt, sollte der deutsche Autovermieter zahlen. Bei uns hat das auf jeden Fall schon einmal funktioniert. Es handelte sich dabei aber nur um einen sehr kleinen Betrag.


    Gruß
    Volker

    • Offizieller Beitrag

    Volker, ich habe das bewusst abgezeichnet, da mich diese Tussie total verunsichert hat mit ihrer Aussage und ich dann eventuelle horrende Abschleppkosten vor Augen hatte.


    Die hat wohl bewusst mich als Ausländer genommen, weil ihr wohl klar war, dass ich nicht diesen ellenlangen, kleingedruckten und englischen Text durchlesen würde, den sie angekreuzt hatte. Das stand ja nicht auf dem Mietvertrag selber, sondern in dem zweiseitigen, eng bedruckten Blatt, in den der Vertrag dann eingelegt wird. Dort stehen die Mietbedingungen und alle Bedinungen zu den verschiedenen Versicherungen, unter anderem auch zuerst die allgemeinen CDW-Bedingungen und dann jeweils besondere CDW-Bedinungen für Nevada, Hawaii und New York.


    Ich habe bisher noch nie den Roadside Plan genommen und wollte es auch dieses Mal nicht tun, aber die Frau war perfekt auf unsichere, übermüdete, nicht gut englisch sprechende Leute vorbereitet, einem Ami hätte sie das wohl nicht auf diese Art andrehen können.

  • Das ist ärgerlich :wut1:
    Für mich ein weiterer Grund, warum ich das Auto immer erst am nächsten Tag abhole. Nach dem langen Flug etc. könnte man wir wahrscheinlich sonst was andrehen...


    Daniel, willst Du es unter "Erfahrungen" verbuchen oder noch versuchen, was dagegen zu unternehmen?

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