Hallo,
ich habe gerade auf der website des DAV gestöbert und bin auf dessen Versicherungspaket, dass man als DAV Mitglied automatisch hat, gestoßen. Nun stellt sich mir die Frage ob die "klassischen" Canyon-Wanderungen, im Süd-Westen der USA auch von diesem Versicherungsschutz erfasst sind. Fällt das unter "Alpinsport"? In den Versicherungsbedingungn steht:
ZitatAlles anzeigen§ 2 Für welche sportlichen Aktivitäten und in welchem Bereich
gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Bergnot oder Unfällen während der
Ausübung nachstehend genannter Alpinsportarten sowie während des
Trainings im Rahmen einer Veranstaltung des DAV:
1. Bergsteigen, z. B.
– Bergwandern;
– Bergsteigen;
– Fels- und Eisklettern in freier Natur oder an einer dafür eingerichteten
Kletterwand, Bouldern, Wettkampfklettern;
– Trekking.
2. Wintersport, z. B.
– Skifahren (alpin, nordisch, telemark);
– Snowboarden;
– Skitouren / Skibergsteigen;
– Skibobfahren;
– Schneeschuhgehen.
3. Sonstige Alpinsportarten, z. B.
– Höhlenbegehungen;
– Mountainbiking;
– Kajak- und Faltbootfahren;
– Canyoning / Rafting.
4. Veranstaltungen des Hauptvereins und der Sektionen des DAV, z. B. Teilnahme
an satzungsgemäßen Veranstaltungen des Hauptvereins und der
Sektionen.
Quelle:http://alpenverein.de//template_loader.php?tplpage_id=93
Weiß das zufällig jemand? Nicht dass ich vorhätte, mich demnächst aus einem Slotcanyon bergen zu lassen, es würde mich einfach interessieren.