ZitatAlles anzeigenOriginal von Volker
Wir wurden noch nicht kontrolliert, aber das sagt ja nichts aus.
Der Zoll kann bei der Rückreise aus den USA kontrollieren und Du musst dann beweisen, das das Notebook nicht in den USA gekauft worden ist.
Natürlich sind auch die Zöllner Menschen und wenn Du keine amerik. Tastatur auf dem Notebooks hast, wird sich der Zöllner wohl damit zufrieden geben.
Am einfachsten ist es, einfach eine Kopie des Verkaufsbelegs mitzunehmen bzw. einzuscannen und auf dem Notebook zu speichern.
Gruß
Volker
wenn das gerät wirklich hier gekauft wurde, kannst du auch eine kopie des kaufbeleges nachträglich an die zolldirektion schicken.
Ebenso wenn das Gerät im Ausland gekauft wurde und du die Quittung noch hast. entsprechend ist es natürlich auch von vorteil wenn du dann den zollfackel auch beilegen könntest.