Welchen Umfang haben Eure Planungs-Dokumente für den Einsatz vor Ort?


  • wenn das gerät wirklich hier gekauft wurde, kannst du auch eine kopie des kaufbeleges nachträglich an die zolldirektion schicken.
    Ebenso wenn das Gerät im Ausland gekauft wurde und du die Quittung noch hast. entsprechend ist es natürlich auch von vorteil wenn du dann den zollfackel auch beilegen könntest.

    Cu Webcrawler ;)
    Frührentner sein ist Geil
    USA 85,86,88,94,95,96,97,98,99,00,02,05,07,08,08,09,09,
    10,10,11,12,12,12,13,13,13,14,14,14,15,15,15,16,16,17,17,18 ->36 Trips

  • Zitat

    Original von rehsde
    Ich werde definitiv nie Quittungen meiner in Deutschland gekauften Geräte mitnehmen. Wozu auch?
    Und sollte der Zollbeamte auf die Idee kommen, entsprechendes zu verlangen, könnte ich mir vorstellen, dass wir mal über das Stichwort Dienstaufsichtsbeschwerde reden würden.


    Damit hast Du mehr Ärger und Aufwand als einen Scan Deiner Rechnung auf Dein Netbook zu legen.


    Ich habe mal direkt beim Zoll am Flughafen nachgefragt, wie es ist, wenn ich Kleidung, die offensichtlich im Ausland gekauft wurde (z.B. ein Grand Canyon Souvenier-T-Shirt) wieder mit in den Urlaub nehme und dann natürlich wieder einführe und damit über die damals geringe Grenze von 150 DM komme. Die Antwort. Ich bin in der Beweischuld. Wenn ich diese vermeiden will, dann muß ich jedes T-Shirt einzeln verplomben lassen :pipa: :pipa:


    Gruß


    Sandra

  • Zitat

    Original von rehsde
    Ich werde definitiv nie Quittungen meiner in Deutschland gekauften Geräte mitnehmen. Wozu auch?
    Und sollte der Zollbeamte auf die Idee kommen, entsprechendes zu verlangen, könnte ich mir vorstellen, dass wir mal über das Stichwort Dienstaufsichtsbeschwerde reden würden.


    Ich wette mit dir, dass sie dich darauf hin komplett filzen werden und du dich damit zum Depp machst. Sag mir bescheid, wann du das machst, ich würde das gerne filmen :gg: Nee mal im ernst, ich hab das schon mal in der Glotze gesehen, wie jemand der definitiv mehr Geld wie du hast, gedroht hat...was hab ich gelacht.
    So dumm sind die Zöllner nicht, die haben schon etwas Ahnung und erkennen ob das heiße Ware ist oder nicht. Und wenn sie sich mal irren sollten, schickst du ihnen eben die Rechnung per Fax. Irren ist menschlich und auch wir sollten menschlich bleiben. Die Damen und Herren machen nur ihren Job.

  • Zitat

    Original von rehsde
    Ich werde definitiv nie Quittungen meiner in Deutschland gekauften Geräte mitnehmen. Wozu auch?
    Und sollte der Zollbeamte auf die Idee kommen, entsprechendes zu verlangen, könnte ich mir vorstellen, dass wir mal über das Stichwort Dienstaufsichtsbeschwerde reden würden.


    Damit könntest Du aber ganz nett auf Deinen Popo fallen! ;)


    Gruss


    Rolf

  • Hmpf....
    Ich musste mir ja letztes Jahr drüben mein Netbook kaufen, da Notebook auch Urlaub machen wollte.
    Logo hat es ne amerikanische Tastatur und bestimmt auch ne Seriennummer für USA.
    Muss ich jetzt wirklich die Visa-Card-Abrechnung vom letzten Jahr raussuchen und ne Kopie mitschleppen ?


    Die Preisspanne ist ja nicht mehr riesig, ob ich es hier kaufe oder drüben.


    Ich könnte mir vorstellen, dass "strenge Kontrollen" mit Nachweis etc. bei Artikeln anfallen, bei denen man momentan wirklich immens sparen kann. Mein kleines Netbook fällt da sicherlich nicht drunter.


    Schleppt Ihr wirklich von jedem Teilchen nen Beleg mit Euch rum?

  • Zitat

    Original von Westernlady
    Hmpf....
    Ich musste mir ja letztes Jahr drüben mein Netbook kaufen, da Notebook auch Urlaub machen wollte.
    Logo hat es ne amerikanische Tastatur und bestimmt auch ne Seriennummer für USA.
    Muss ich jetzt wirklich die Visa-Card-Abrechnung vom letzten Jahr raussuchen und ne Kopie mitschleppen ?


    Wie schon erwähnt, wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, geh vor der Abreise zum Zoll und lass Dir eine Nämlichkeitsbescheinigung geben.


    Zitat

    Original von Westernlady
    Schleppt Ihr wirklich von jedem Teilchen nen Beleg mit Euch rum?


    Nö.

    • Offizieller Beitrag


    Silke, es kommt darauf an, wieviel Du drüben kaufen willst. Falls Du kontrolliert wirst und mit dem Netbook, dass Du Dir letztes Jahr gekauft hast, über den Freibetrag kommst, musst Du erst einmal bezahlen. Es sei denn, Du kannst nachweisen, dass das Netbook schon letztes Jahr bezahlt worden ist.


    Ich würde mir eine Kopie von dem Beleg/der Rechnung mitnehmen.



    Reh, ich würde nicht mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen. Das kann dann ganz schnell mit einer Anzeige enden. Es ist ganz eindeutig, Du musst nachweisen, wann und wo Du z. B. das Netbook gekauft hast. Kannst Du es nicht nachweisen, dann kann der Zöllner erst einmal Zoll erheben, wenn er der Meinung ist, dass Du das Netbook nicht in Deutschland gekauft hast.

  • Zitat

    Original von desert-Gerd



    Reh, ich würde nicht mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen. Das kann dann ganz schnell mit einer Anzeige enden. Es ist ganz eindeutig, Du musst nachweisen, wann und wo Du z. B. das Netbook gekauft hast. Kannst Du es nicht nachweisen, dann kann der Zöllner erst einmal Zoll erheben, wenn er der Meinung ist, dass Du das Netbook nicht in Deutschland gekauft hast.


    Ich dachte bisher, dass unser Rehlein das mit dem Dienstaufsichtsbeschwerdlein als Scherzlein gemeint hat. Wenn nicht: Ich rate auch davon ab!

  • Zitat

    Original von Westernlady


    Schleppt Ihr wirklich von jedem Teilchen nen Beleg mit Euch rum?


    Nein, nur vom Laptop. Wenn Du nichts mitschleppen willst, dann scan es ein und leg es Dir auf's Netbook


    Gruß


    Sandra

  • Zitat

    Schleppt Ihr wirklich von jedem Teilchen nen Beleg mit Euch rum?


    Nein, wir haben überhaupt keine Belege dabei.


    Wenn der Beamte etwas sehen will, dann wird es nachgereicht und dann kann er wenn er es für erforderlich hält, erst mal Zoll erheben der später rückerstattet wird.


    Wir waren 1x zum Verzollen in Frankfurt und das waren ganz vernünftige Menschen.
    Die haben bein uns sogar ein Auge zugedrückt, weil wir für die Pauschalierung eigentlich zuviel Kleidung eingekauft hatten. Sie haben aber trotzdem pauschaliert und wir dadurch Kosten gespart.


    Was wir aufheben und in einem Ziploc Beutel parat haben, sind die Quittungen von den Kaufstücken der aktuellen Reise.


    Die Belege von Kleidung u.a. werfen wir dann aber nach ein paar Monaten weg, wenn die Kreditkartenabrechnung geprüft ist.


    Wenn ein Beamter uns mal nicht glauben würde, dass die gebrauchte Kleidung im Gepäck aus den Vorjahren stammt bzw. in Deutschland gekauft wurde, haben wir immer noch unsere Kreditkartenabrechnungen der letzten Jahre mit so prägnanten Zeilen wie Hilfiger, Nike, Levis, REI Store etc.
    Das sollte als Beweis dann ausreichen.


    Von unserer Elektronik wie Kamera und Netbook (alle in D gekauft) könnten wir bei Bedarf auch eine Kopie von der Rechnung anfertigen, die Rechnungen von Elektronik haben wir nämlich alle in einem Ordner abgelegt.

    Gruss Kate
    +++++++++
    On Tour:
    2000-09: 7xUSA West & Kanada
    2000-10: D,F,I,GR,MC,E,AND,L,A,HR
    2011: D, GB, HR-MNR-BiH, I
    2012: Inselhopping HR (Pag, Rab, Cres, Losinj)
    2013: Dalmatien & BiH im Mai/ Süd-Norwegen im Juli/August

  • Ich habe bis heute noch nie einen Zöllner am Flughafen gesehen.


    Wieso sollte ich ihm mit Dienstaufsichtsbeschwerde drohen? Wenn er mir wirklich dumm kommt, ob er recht hat oder auch nicht (hat er ja nicht), drohe ich sicher nicht nur damit.
    Sondern er bekommt sie einfach und wir schauen mal, ob der gute vielleicht auch einen Dienstvorgesetzten haben mit dem ich das Gespräch fortsetze, ob es glaubhaft erscheint, dass mein Netbook nicht in den USA gekauft ist.


    Schließlich bin ich auch Beamter und weiss schon, wie man mit Beamten umgehen kann.


    :MG:

  • Reh, du bist Lehrer und weisst wahrscheinlich. wie man mit Schülern umgehen


    muss. :gg:


    Bedenke, das ein Zollbeamter mit umfangreichen Befugnissen


    ausgestattet ist. Er ist ja de facto ein Finanzbeamter, aber mit dem Recht zur


    Anwendung unmittelbaren Zwanges.... :gg:


    Und die Androhung einer Dienstaufsichtbeschwerde führt nur zur allgemeinen


    Erheiterung. Besser ist nur der Spruch "Wissen sie nicht, wer ich bin".


    Ein Klassiker. ;)


    Wenn man sich von solchen Sprüchen einschüchtern lassen würde, könnte


    man den Job gar nicht machen. Sowas hört man zig mal am Tag.


    Glaub mir, da kenn ich mich aus.


    Willi

  • Wie gesagt, ich würde nicht drohen, das sehe ich auch so, dass das nichts bringt.


    Allerdings würde ich mir tatsächlich, wenn er mir dumm käme bzw. Offensichtliches nicht wahr haben will, seine Daten geben lassen, um ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten oder Dienststellenleiter zur Klärung der Differenz bitten und dann u.U. eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.


    Das ist alles mein gutes Recht.


    Es geht mir nicht um Schmuggelware, die habe ich nicht, aber wenn ein Zöllner meint, dass für meine getragenen, in den USA gekauften Sachen bzw. für meine in Deutschland gekauften und in Urlaub mitgenommenen Sachen Quittungen nötig seien, dann mag er vielleicht formal im Recht sein, aber ich muss mir das aber nicht unbedingt in letzter Konsequenz gefallen lassen.

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