In den Erklärungen zur ESTA steht ja folgendes:
Zitat:
Wurden Sie jemals aufgrund eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt, das zu einer schweren Sachbeschädigung, einer schweren Körperverletzung oder einer schweren Schädigung einer Behörde geführt hatte?
UND
Haben Sie jemals gegen Gesetze im Zusammenhang mit dem Besitz, der Verwendung oder der Verteilung illegaler Drogen verstoßen?
Diese Frage bezieht sich auf Verbrechen in Verbindung mit moralischer Verworfenheit. Diese Verstöße schließen im Allgemeinen Verhaltensweisen ein, die inhärent niederträchtig, abscheulich oder verworfen sind und im Gegensatz zu den anerkannten guten Sitten und den Personen und der Gesellschaft im Allgemeinen geschuldeten Pflichten stehen. Es gibt Faktoren wie das Alter des Täters oder der Zeitpunkt des Verstoßes, die Auswirkungen darauf haben, ob die Tat im Sinne des Immigration and Nationality Act als ein Verbrechen mit moralischer Verworfenheit angesehen wird.Bezüglich weiterer Informationen sehen Sie bitte § 212(a)(2) des Immigration and Nationality Act (Immigrations- und Staatsangehörigkeitsgesetz), 8 U.S.C. § 1182(a)(2), § 101(a)(43) des Immigration and Nationality Act (Immigrations- und Staatsangehörigkeitsgesetz), 8 U.S.C. § 1101(a)(43) sowie die einschlägigen Bestimmungen des Code of Federal Regulations (Bundesgesetzsammlung).
Das heisst für mich, es wird drauf ankommen, weshalb dieser lange Führerscheinentzug erfolgte. Wenn das z.B. eine Trunkenheitsfahrt mit Unfall war, dann dürfte es schlecht aussehen.
LG
Beate