Nachdem die Streikgefahr bei Lufthansa vorerst gebannt ist, droht schon der nächste Streik und zwar dieses Mal von den Fluglotsen. Dann wären alle Passagiere betroffen, egal mit welcher Airline sie fliegen.
Nächster Streik in Sicht - Fluglotsen
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Langsam gehen mir die dauernden Streiks kräftig auf die Nerven, ist bald wie in Italien hier
Gruß
Sandra
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Bitte nicht heute
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Wirklich viele Streiks haben wir aber nicht in Deutschland, da es meist bei Warnstreiks und Streikdrohungen bleibt. Da ist so ein Generalstreik wie in Italien und Frankreich doch ganz was anderes.
Wenn man von den Streikfolgen betroffen ist, ist ein Streik natürlich immer ärgerlich, aber trotzdem ist es wichtig, dass es dieses Druckmittel gibt, denn sonst würden die Arbeitgeber sich überhaupt nicht mehr um die Belange der Arbeitnehmer kümmern.
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Zitat
Original von Daniel
Wenn man von den Streikfolgen betroffen ist, ist ein Streik natürlich immer ärgerlich, aber trotzdem ist es wichtig, dass es dieses Druckmittel gibt, denn sonst würden die Arbeitgeber sich überhaupt nicht mehr um die Belange der Arbeitnehmer kümmern.
Da gebe ich dir recht
Ist natürlich saublöd, wenn man selbst davon betroffen ist
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Zitat
Original von Daniel
Wirklich viele Streiks haben wir aber nicht in Deutschland, da es meist bei Warnstreiks und Streikdrohungen bleibt. Da ist so ein Generalstreik wie in Italien und Frankreich doch ganz was anderes.Wenn man von den Streikfolgen betroffen ist, ist ein Streik natürlich immer ärgerlich, aber trotzdem ist es wichtig, dass es dieses Druckmittel gibt, denn sonst würden die Arbeitgeber sich überhaupt nicht mehr um die Belange der Arbeitnehmer kümmern.
Genauso ist es.
Dennoch hoffen wir für alle hier, dass niemand betroffen sein wird.BTW: früher waren Fluglotsen Beamte (die nicht streiken durften), aber unsere Privat vor Staat-Fraktion hat die ja alle zu Angestellten gemacht, die streiken dürfen.
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Mich beschleicht ein sehr mulmiges Gefühl... wir fliegen in 19 Tagen und heute wurde verkündet, dass frühestens in 14 Tagen gestreikt wird....
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wieso fangen die nicht gleich Montag, den 26.4. an So mitten in der Woche ist ja auch nichts halbes und nichts ganzes. Wenn dann also richtig.
Ich hab da 3 Wochen Zeit und eh nichts vor...
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Zitat
Original von lor-mon
Mich beschleicht ein sehr mulmiges Gefühl... wir fliegen in 19 Tagen und heute wurde verkündet, dass frühestens in 14 Tagen gestreikt wird....Ich vermute diesmal auch, daß es uns erwischt, wir fliegen am 29.04.
Gruß
Sandra
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Mir ist auch flau im Magen...
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Hihi!
Bei mir kanns höchstens passieren, dass ich nicht mehr so schnel zurückkomme!
Es gibt schlimmeres! -
Zitat
Original von bikejoe
Hihi!Bei mir kanns höchstens passieren, dass ich nicht mehr so schnel zurückkomme!
Es gibt schlimmeres!Gruß
Sandra
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also mal rein theoretisch angenommen:
Sonntag, den 25.4.2010 um 11 Uhr vormittag wird bekanntgegeben, daß innerhalb der nächsten 24 Stunden der Streik beginnt.
WAS MACH ICH DANN ???
Fliegt der Flieger trotzdem? Wird der Flug gecancelt? Wird umgebucht? Wird ausbezahlt? Oder hab ich dann schlicht einfach Pech gehabt?
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Zitat
Original von nuu-ya
also mal rein theoretisch angenommen:Sonntag, den 25.4.2010 um 11 Uhr vormittag wird bekanntgegeben, daß innerhalb der nächsten 24 Stunden der Streik beginnt.
WAS MACH ICH DANN ???
Fliegt der Flieger trotzdem? Wird der Flug gecancelt? Wird umgebucht? Wird ausbezahlt? Oder hab ich dann schlicht einfach Pech gehabt?
Ich hab keine Ahnung und hoffe einfach nur, daß die mit den nicht organisierten Mitarbeitern einen Notbetrieb aufrechterhalten können und zumindest die Fernflüge rausbringen können, wenn vielleicht auch mit Verspätung
Zur Not müssen wir mit dem Auto oder Zug nach FRA
Ich hoffe aber auch, daß die Streiks anfänglich auf Stunden begrenzt sind und nicht Tage dauern
Gruß
Sandra
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WIE "keine Ahnung" ?????
Du bist hier Mitarbeiter im Hause. Ich verlange Hilfe und konkrete Vorschläge !!!
:P
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Zitat
Original von rehsde
BTW: früher waren Fluglotsen Beamte (die nicht streiken durften), aber unsere Privat vor Staat-Fraktion hat die ja alle zu Angestellten gemacht, die streiken dürfen.Ja, das war eine Narrenaktion.
Aber die Fluglotsen haben sich gefreut da die Privatisierung mit einer gewaltigen Lohnsteigerung verbunden war.
Willi
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Zitat
Original von nuu-ya
und konkrete Vorschläge !!!:P
Laß Dir Flügel wachsen
Gruß
Sandra
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Zitat
Original von Canyonmurmel
Laß Dir Flügel wachsenGruß
SandraFlügel... DER war gut.
ok, laß mal rechnen: wie groß müssen die Flügel sein, wenn die zu tragende Masse... hm... lassen wir das lieber.
Ich geh einfach davon aus, daß der Streik erst am 29.04. um 6 Uhr morgens beginnt. Basta
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Zitat
Original von nuu-ya
Ich geh einfach davon aus, daß der Streik erst am 29.04. um 6 Uhr morgens beginnt. Basta
Gruß
Sandra
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so, ich hab mal bisschen gegooglet:
Annullierung
Ansprüche gegen die Fluggesellschaft:
Wird am Flughafen vorübergehend die Arbeit niedergelegt und der Flug deswegen gestrichen, muss die Airline nach der neuen EU-Richtlinie für Fluggastrechte den Kunden per Ersatzflug zum Ziel befördern. Frustrierte Fluggäste, denen aufgrund des langen Wartens auf einen Ersatzflug die Lust am Verreisen vergangen ist, dürfen bei der Annullierung ihres Fluges vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen. Zudem haben sie Anspruch auf kostenlose Betreuung. So hat die Airline auf Wunsch des Kunden für Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails sowie für notwendige Hotelübernachtungen inklusive Transfer zu sorgen. Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen braucht die Fluggesellschaft nach bislang überwiegender Ansicht nicht zu leisten – auch nicht bei einem unternehmensinternen Streik.
Ansprüche gegen den Reiseveranstalter:
Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, darf der Urlauber auch vom Reiseveranstalter einen Ersatzflug verlangen. Allerdings muss man dem Veranstalter in der Regel vorher eine angemessene Frist (einige Stunden) setzen, um einen solchen Transport zu organisieren. Geschieht nichts oder wird der Ersatzflug grundlos verweigert, kann der Reisewillige den Transfer in die eigene Hand nehmen und zum Beispiel einen Flug von einem benachbarten Flughafen samt Taxifahrt buchen - auf Kosten des Veranstalters. Im Rahmen einer Pauschalreise ist der Veranstalter auch dann zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet, wenn das Personal von Fluggesellschaften streikt. Lediglich der Streik Dritter, zum Beispiel der Fluglotsen, vermag den Reiseveranstalter zu entlasten.
Verspätung
Ansprüche gegen die Fluggesellschaft:
Nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung stehen Verbrauchern auch schon bei kürzeren Verspätungen Rechte zu. Bei Abflugsverzögerungen von zwei Stunden (Kurzstrecken bis 1500 km), drei (Mittelstrecken bis 3500 km) bzw. vier Stunden (Langstrecken) wird auf Wunsch für das leibliche und kommunikative Wohl des Fluggastes gesorgt (Betreuungsleistungen). Wer die Reise nicht mehr antreten will, kann bei einer mindestens fünfstündigen Flugverspätung darauf pochen, das Geld dafür zurück zu bekommen.
Ansprüche gegen den Reiseveranstalter :
Ist das gebuchte Flugzeug wegen des Streikes bis zu vier Stunden verspätet, gilt das nach bisheriger Rechtsprechung zum Pauschalreiserecht als bloße Unannehmlichkeit. Erst wenn der Flieger mehr als vier Stunden später abhebt als geplant, kann - je nach Flugstrecke - ein Reisemangel vorliegen. Fluggäste können dann einen alternativen Transport im angemessenen Rahmen selbst organisieren und dem Veranstalter in Rechnung stellen, wenn dieser (in der Regel nach Fristsetzung) keinen möglichen Ersatzflug bereitstellt.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Ich hab auch in den EU-Richtlinien geblättert, aber das Buch war mir eindeutig zu dick...
Man kann also davon ausgehen, daß man entweder zu 100% befördert wird (wenn auch mit Verspätungen verbunden) oder man bekommt das Geld zurück.
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