Nächster Streik in Sicht - Fluglotsen

    • Offizieller Beitrag

    Wirklich viele Streiks haben wir aber nicht in Deutschland, da es meist bei Warnstreiks und Streikdrohungen bleibt. Da ist so ein Generalstreik wie in Italien und Frankreich doch ganz was anderes. ;)


    Wenn man von den Streikfolgen betroffen ist, ist ein Streik natürlich immer ärgerlich, aber trotzdem ist es wichtig, dass es dieses Druckmittel gibt, denn sonst würden die Arbeitgeber sich überhaupt nicht mehr um die Belange der Arbeitnehmer kümmern.

  • Zitat

    Original von Daniel


    Wenn man von den Streikfolgen betroffen ist, ist ein Streik natürlich immer ärgerlich, aber trotzdem ist es wichtig, dass es dieses Druckmittel gibt, denn sonst würden die Arbeitgeber sich überhaupt nicht mehr um die Belange der Arbeitnehmer kümmern.


    Da gebe ich dir recht :!!


    Ist natürlich saublöd, wenn man selbst davon betroffen ist :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Daniel
    Wirklich viele Streiks haben wir aber nicht in Deutschland, da es meist bei Warnstreiks und Streikdrohungen bleibt. Da ist so ein Generalstreik wie in Italien und Frankreich doch ganz was anderes. ;)


    Wenn man von den Streikfolgen betroffen ist, ist ein Streik natürlich immer ärgerlich, aber trotzdem ist es wichtig, dass es dieses Druckmittel gibt, denn sonst würden die Arbeitgeber sich überhaupt nicht mehr um die Belange der Arbeitnehmer kümmern.


    Genauso ist es.
    Dennoch hoffen wir für alle hier, dass niemand betroffen sein wird.


    BTW: früher waren Fluglotsen Beamte (die nicht streiken durften), aber unsere Privat vor Staat-Fraktion hat die ja alle zu Angestellten gemacht, die streiken dürfen.

  • Zitat

    Original von lor-mon
    Mich beschleicht ein sehr mulmiges Gefühl... wir fliegen in 19 Tagen und heute wurde verkündet, dass frühestens in 14 Tagen gestreikt wird....


    Ich vermute diesmal auch, daß es uns erwischt, wir fliegen am 29.04.


    Gruß


    Sandra

  • also mal rein theoretisch angenommen:


    Sonntag, den 25.4.2010 um 11 Uhr vormittag wird bekanntgegeben, daß innerhalb der nächsten 24 Stunden der Streik beginnt.


    WAS MACH ICH DANN ??? :EEK: :EEK: :EEK:


    Fliegt der Flieger trotzdem? Wird der Flug gecancelt? Wird umgebucht? Wird ausbezahlt? Oder hab ich dann schlicht einfach Pech gehabt?


  • Ich hab keine Ahnung und hoffe einfach nur, daß die mit den nicht organisierten Mitarbeitern einen Notbetrieb aufrechterhalten können und zumindest die Fernflüge rausbringen können, wenn vielleicht auch mit Verspätung


    Zur Not müssen wir mit dem Auto oder Zug nach FRA


    Ich hoffe aber auch, daß die Streiks anfänglich auf Stunden begrenzt sind und nicht Tage dauern


    Gruß


    Sandra

  • Zitat

    Original von rehsde
    BTW: früher waren Fluglotsen Beamte (die nicht streiken durften), aber unsere Privat vor Staat-Fraktion hat die ja alle zu Angestellten gemacht, die streiken dürfen.


    Ja, das war eine Narrenaktion.


    Aber die Fluglotsen haben sich gefreut da die Privatisierung mit einer gewaltigen Lohnsteigerung verbunden war.


    Willi

  • Zitat

    Original von Canyonmurmel
    Laß Dir Flügel wachsen :wink4: :gg: :gg:


    Gruß
    Sandra


    Flügel... :MG: DER war gut.


    ok, laß mal rechnen: wie groß müssen die Flügel sein, wenn die zu tragende Masse... ?( hm... lassen wir das lieber.


    Ich geh einfach davon aus, daß der Streik erst am 29.04. um 6 Uhr morgens beginnt. Basta ;te:

  • so, ich hab mal bisschen gegooglet:


    Annullierung


    Ansprüche gegen die Fluggesellschaft:


    Wird am Flughafen vorübergehend die Arbeit niedergelegt und der Flug deswegen gestrichen, muss die Airline nach der neuen EU-Richtlinie für Fluggastrechte den Kunden per Ersatzflug zum Ziel befördern. Frustrierte Fluggäste, denen aufgrund des langen Wartens auf einen Ersatzflug die Lust am Verreisen vergangen ist, dürfen bei der Annullierung ihres Fluges vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen. Zudem haben sie Anspruch auf kostenlose Betreuung. So hat die Airline auf Wunsch des Kunden für Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails sowie für notwendige Hotelübernachtungen inklusive Transfer zu sorgen. Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen braucht die Fluggesellschaft nach bislang überwiegender Ansicht nicht zu leisten – auch nicht bei einem unternehmensinternen Streik.


    Ansprüche gegen den Reiseveranstalter:


    Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, darf der Urlauber auch vom Reiseveranstalter einen Ersatzflug verlangen. Allerdings muss man dem Veranstalter in der Regel vorher eine angemessene Frist (einige Stunden) setzen, um einen solchen Transport zu organisieren. Geschieht nichts oder wird der Ersatzflug grundlos verweigert, kann der Reisewillige den Transfer in die eigene Hand nehmen und zum Beispiel einen Flug von einem benachbarten Flughafen samt Taxifahrt buchen - auf Kosten des Veranstalters. Im Rahmen einer Pauschalreise ist der Veranstalter auch dann zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet, wenn das Personal von Fluggesellschaften streikt. Lediglich der Streik Dritter, zum Beispiel der Fluglotsen, vermag den Reiseveranstalter zu entlasten.


    Verspätung


    Ansprüche gegen die Fluggesellschaft:


    Nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung stehen Verbrauchern auch schon bei kürzeren Verspätungen Rechte zu. Bei Abflugsverzögerungen von zwei Stunden (Kurzstrecken bis 1500 km), drei (Mittelstrecken bis 3500 km) bzw. vier Stunden (Langstrecken) wird auf Wunsch für das leibliche und kommunikative Wohl des Fluggastes gesorgt (Betreuungsleistungen). Wer die Reise nicht mehr antreten will, kann bei einer mindestens fünfstündigen Flugverspätung darauf pochen, das Geld dafür zurück zu bekommen.


    Ansprüche gegen den Reiseveranstalter :


    Ist das gebuchte Flugzeug wegen des Streikes bis zu vier Stunden verspätet, gilt das nach bisheriger Rechtsprechung zum Pauschalreiserecht als bloße Unannehmlichkeit. Erst wenn der Flieger mehr als vier Stunden später abhebt als geplant, kann - je nach Flugstrecke - ein Reisemangel vorliegen. Fluggäste können dann einen alternativen Transport im angemessenen Rahmen selbst organisieren und dem Veranstalter in Rechnung stellen, wenn dieser (in der Regel nach Fristsetzung) keinen möglichen Ersatzflug bereitstellt.


    Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz


    Ich hab auch in den EU-Richtlinien geblättert, aber das Buch war mir eindeutig zu dick...


    Man kann also davon ausgehen, daß man entweder zu 100% befördert wird (wenn auch mit Verspätungen verbunden) oder man bekommt das Geld zurück.

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