Der letzte Artikel.
Ah, den fand ich am besten Ich hoffe nur das sämtliche Richter derselben Logik folgen. Wobei man in einigen Ländern (ich schreib nicht Hamburg) so seine Zweifel haben kann.
Der letzte Artikel.
Ah, den fand ich am besten Ich hoffe nur das sämtliche Richter derselben Logik folgen. Wobei man in einigen Ländern (ich schreib nicht Hamburg) so seine Zweifel haben kann.
Hier gibt es auch noch zwei interessante Artikel zum Thema:
DSGVO als Blogger – Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung - Grundregel keine Panik!
Und hiernach bleibt für Fotografen alles beim Alten: Was ändert sich mit der Datenschutzgrundverordnung für Fotografen?
Gruß
Katja
DSGVO als Blogger – Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung - Grundregel keine Panik!
Das Teil finde ich etwas seltsam. Ich finde, dass sie genau in Panik verfallen sind, wenn man sieht, was sie alles abschalten. Das ist m.M. nach nicht nötig. Z.B. Google Fonts auf eigenem Server oder verbannen ist schon ziemlich übertrieben und erst recht das löschen aller Youtube Videos oder Maps. Dafür ist die DSGVO nun wirklich nicht da, um alles zu verbieten. Der Artikel ist für mich nicht erhellend, sondern eher abschreckend.
Und hiernach bleibt für Fotografen alles beim Alten: Was ändert sich mit der Datenschutzgrundverordnung für Fotografen?
Das ist interessant, da von offizieller Seite. Darauf kann man sich auf jeden Fall beziehen.
Habe auch noch das hier gefunden:
DSGVO – häufig gestellte Fragen, häufig verbreitete Mythen
Scheint also alles doch nicht so wild zu sein...
LG
Katja
Scheint also alles doch nicht so wild zu sein...
ich finde das wild genug.
Darf ich mal fragen wie haltet ihr das mit euren Websites.
Habt ihr einen Generator benutzt um die Erklärung zu erstellen?
Ich habe eine kleine Website, die ich gar nicht viel nutze, überlege gerade ob ich die nicht stilllegen sollte.
Sind nur meine eigenen Fotos drauf und ein wenig Blog.
Für Blogger und kleine Seiten
Betty ich habe mir Deine Datenschutzerklärung mal angesehen.
Steht alles drin...... und das ist eine Menge
Betty ich habe mir Deine Datenschutzerklärung mal angesehen.Steht alles drin...... und das ist eine Menge
Ich habe alles reingenommen.
Aber wenn es rein privat ist, ist es fraglich, ob du was machen musst. Du darfst halt kein Gästebuch, Kommentarfunktion oder so haben. Sonst brauchst du https.
Wenn du nur Bilder zeigst, sollte das ok sein.
Ansonsten habe ich den Generator genommen, der unter verlinkt ist.
Ich habe halt Videos, Google Fonts etc auf der Seite. Da will ich nichts riskieren.
Eigentlich war https die größte Umstellung.
Darf ich mal fragen wie haltet ihr das mit euren Websites.Habt ihr einen Generator benutzt um die Erklärung zu erstellen?
Generator. Zum Beispiel https://datenschutz-generator.de/
Meine Fotoseite und Blog sind eh verschlüsselt. Auf meiner Homepage brauche ich die Verschlüsselung nicht, da ich dort weder Kontaktformular, Kommentarfunktion, Banner oder sonstigen Google-Müll habe.
Aber wenn es rein privat ist, ist es fraglich, ob du was machen musst. Du darfst halt kein Gästebuch, Kommentarfunktion oder so haben. Sonst brauchst du https.
Wenn du nur Bilder zeigst, sollte das ok sein.
Ansonsten habe ich den Generator genommen, der unter verlinkt ist.
Danke Betty, https wäre ja kein Problem, das habe ich jetzt beim Provider der Website meines Sohns, die dich erstellt habe und betreue,
veranlasst. Kann sein, dass das nicht ganz einfach ist, aber das bekomme ich schon hin.
Generator. Zum Beispiel datenschutz-generator.de/
Meine Fotoseite und Blog sind eh verschlüsselt. Auf meiner Homepage brauche ich die Verschlüsselung nicht, da ich dort weder Kontaktformular, Kommentarfunktion, Banner oder sonstigen Google-Müll habe.
Danke Claus, habe ich eigentlich auch alles nicht drauf.
Werde vielleicht wie Betty, alles reinnehmen und über einen Generator ausfüllen lassen.
Wenn viel drin steht wird so schnell kein Abmahn-Hai-Anwalt da drauf kommen, sind eh Peanuts.
Kann sein, dass das nicht ganz einfach ist, aber das bekomme ich schon hin.
Im Nachhinein war es nicht halb so schlimm wie gedacht. Und, Suchmaschinen strafen es ab, wenn man das nicht hat.
@ Claus: ich habe den "Google Müll", wie du das nennst, und finde es gut so. Denn ein paar Videos sind auch toll.
Im Nachhinein war es nicht halb so schlimm wie gedacht.
geht doch
Im
folgenden die vollständigen Ausführungen des BMI, welche als Antwort
auf ein Schreiben eines Fotografen formuliert sind, mittlerweile aber
auch im FAQ des Ministerium zu finden sind:
"Gerne nehme ich
vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden,
möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden
nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der
Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.
Das
Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie
bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative
Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6
Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach
geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie
95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen
Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden
in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem
Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.
Für
die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch
unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung
erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe,
keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die
Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das
Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt,
ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1
DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem
Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und
Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht
im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen
Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche
Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht
erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die
sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs-
und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht
weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.
Die
grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt
zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein,
insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen
Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass
der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist ,
sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter
Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte
abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem
Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit
der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.
Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen."
Wie schon gesagt, betrifft meine Homepage, Fotoseite und Blog nicht.
Wie schon gesagt, betrifft meine Homepage, Fotoseite und Blog nicht.
wie du meinst. Dei HP ist also nur bestimmten Personen Passwortgesichert zugänglich?
Aber ok, ist halt eine Auslegungssache. Wie es jeder lesen will.
Das hat doch nichts mit passwortgeschützt zu tun. Es ist keine Pflicht seine private Homepage zu verschlüsseln.
Das hat doch nichts mit passwortgeschützt zu tun. Es ist keine Pflicht seine private Homepage zu verschlüsseln.
einfach mal den Passus zu privat lesen. Es wird nicht unbedingt als privat angesehen, wenn du es jedem öffentlich machst, als fremden Leuten.
Genau das ist das Problem, dass das nicht restlos geklärt ist.
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