Zusatzversicherung für Off-Road-Fahren

  • Im anderen Forum wird gerade mal wieder über die Versicherung bei Fahrten auf Gravel und Dirt Roads diskutiert.
    Sicherlich auch für uns interessant. Es ist klar, dass es - weil verboten - mit den Standardversicherungen der Mietwagenfirmen keinen Versicherungsschutz gibt.


    M.E. gibt es drei Fälle von Schäden, die entstehen können:

    • Beschädigung des eigenen Mietwagens
    • Beschädigung von Fremdeigentum (anderes Fahrzeug; Schilder, Zäune etc)
    • Personenschäden bei fremden Personen (Personenschäden im eigenen Fahrzeug klammere ich mal aus, die sind ggf. über die private Unfallversicherung gedeckt)


    1 und 2 kann in die Größenordnung von 40.000$ gehen, aber theoretisch zwar ärgerlich, aber zur Not verkraftbar.


    3 kann aber in die Millionen gehen und insbesondere beim amerikanischen Schadensersatzrecht.


    Fragen (vielleicht von jemandem aus der Versicherungsbranche lösbar - Silke???):
    [list=1]
    [*]Tritt ggf. die erweiterte Haftpflichtversicherung ein, die man bei Anmietung in Deutschland ja hat
    [*]Tritt insb. bei 3) ggf. die deutsche Privathaftpflicht ein
    [*]Gibt es irgendeine Zusatzversicherung, die man hier abschließen kann (klar kostet die Geld - aber erst wenn man weiss wieviel, kann man entscheiden, ob man es machen will oder doch das Risiko eingeht). Und wenn ja, wieviel würde die für 1, 2, 3 oder 4 Wochen kosten?
    [/list=1]


  • Persönlich glaube ich nicht, dass irgendeine Versicherung eintritt. Die Benutzung der Fahrzeuge off pavement ist vom Vermieter untersagt, somit stellt das Fahren dort eine unrechtmässige Nutzung dar. Alle Versicherungen schliessen die Haftung bei "illegalen" Nutzungen aus, insbesondere wenn "Vorsatz" vorliegt. Und das ist hier ja wohl gegeben.


    Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wünscht


    Rolf

  • Zitat

    Original von rehsde(vielleicht von jemandem aus der Versicherungsbranche lösbar - Silke???):


    :EEK: :EEK: :EEK:
    Reh, mit Haftpflicht etc. hatte ich zuletzt auf der Berufsschule was zu tun...
    Ich arbeite ausschließlich im Personenversicherungsbereich, Lebens- und Rentenversicherung.


    Aber ich hab mal in unseren Bedigungen für die PHV mit Superdeckung nachgesehen:


    III. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge


    1. Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers,
    Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder
    Kraftfahrzeugsanhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch
    des Fahrzeugs / Anhängers verursacht werden.
    ==> Logisch, dafür hat man die Kfz-Haftpflichtversicherung!




    8. Für die Mitversicherung des Führens fremder versicherungspflichtiger
    Kraftfahrzeuge bei Reisen in den EU- und
    EFTA-Staaten:


    Mitversichert ist abweichend von Ziff. III. 1 die gesetzliche Haftpflicht
    aus Schäden, die mit einem auf Reisen in den EU- und
    EFTA-Staaten von einem gewerbsmäßigen Vermieter vorübergehend
    angemieteten versicherungspflichtigen Selbstfahrervermietfahrzeug
    verursacht werden, soweit nicht aus einer für das angemietete
    Fahrzeug bestehenden Haftpflichtversicherung oder aus
    einer anderen Versicherung Deckung besteht.
    Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer des Kraftfahrzeuges
    bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene
    behördliche Fahrerlaubnis besitzt.
    Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden an diesen Fahrzeugen
    und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

    Soweit Versicherungsschutz aus einem bestehenden Kraftfahrzeug-
    Haftpflichtversicherungsvertrag erlangt werden kann, besteht
    Versicherungsschutz aus dieser Privat-Haftpflichtversicherung
    im Anschluss an diese bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

  • Danke Silke,


    damit dürfte klar sein, dass die Privathaftpflicht weder für Fahrzeugschäden noch für aus der Benutzung des Fahrzeugs resultierenden Fremd- und Eigenschäden eintritt, da die USA nicht zu den EFTA-Staaten zählt.

    Gruss Kate
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    2012: Inselhopping HR (Pag, Rab, Cres, Losinj)
    2013: Dalmatien & BiH im Mai/ Süd-Norwegen im Juli/August

    Einmal editiert, zuletzt von Canyoncrawler ()

  • Man muss sich einfach damit abfinden, dass nicht alle Lebensrisiken abgedeckt oder abzudecken sind. Insbesondere nicht bei vertragswidrigem Handeln. Und darüber sprechen wir bei diesem Thema. Eine Versicherung, die die Risiken eines Vertragsbruchs abdeckt, würde ich sogar für nach § 138 Abs 1 BGB sittenwidrig halten. Sie wäre damit nichtig, das heißt, rechtlich überhaupt nicht vorhanden.

  • Zitat

    Original von Westernlady
    Ich interpretiere es so, dass Schäden am Mietfahrzeug generell nicht über die PHV versichert sind, egal ob EFTA-Staat oder nicht.


    Ich auch.
    Schäden am Mietfahrzeug sind in EU/EFTA-Staaten nicht versichert.


    Schäden aus der Benutzung desselben mit Ausnahme von Schäden am Fahrzeug in EU/EFTA-Staaten aber schon.

    Gruss Kate
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  • Zitat

    Original von Heinz
    Man muss sich einfach damit abfinden, dass nicht alle Lebensrisiken abgedeckt oder abzudecken sind.


    Das ist der wesentliche Kommentar zu dieser Diskussion. Man kann sich halt nicht gegen alles versichern, auch nicht gegen das Leben selber und die damit verbundenen Risiken.


    [SIZE=7](Auch wenn es eine Versicherung gibt, deren Namen anderes verspricht)[/SIZE]

  • Zitat

    Original von DocHoliday
    Man kann sich halt nicht gegen alles versichern, auch nicht gegen das Leben selber und die damit verbundenen Risiken.


    Wenn ich hier daheim meinen Versicherungsordner anschaue, dann würde ich niemals auf die Idee kommen, dass ich in dieser Branche arbeite :schaem:


    Ich hab die AVBs nur hervorgekramt, weil explizit nach der PHV gefragt wurde. Ich persönlich sehe es auch so: Ich weiß, dass ich im Fall des Falles keinen Versicherungsschutz habe. Wenn ich mich auf Strecke begebe, wo der Versicherungsschutz erlischt, dann bin ich entsprechend vorsichtig und drehe um, wenn es mir zu kritisch erscheint. Ich hab immer im Hinterkopf, dass ich für Schäden alleine gerade stehen muss. Da ich von Autos eh nicht viel Ahnung habe bin ich doppelt vorsichtig, wenn ich unterwegs bin.

  • Okay, damit muss man sich wohl abfinden.


    Das mit der Nichtigkeit sehe ich fast ein. Wobei ich mir vorstellen könnte, dass ein findiger Versicherungsunternehmer so was anbieten könnte.


    Und wie ich schon sagte: jeder von uns würde das Ding doch abschließen und passieren würde selten was, also doch prima für die Versicherung.

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