Vollkasko übernimmt aber nicht alle Schäden, Schäden die man selbst verursacht hat, durch unsachgemäße Behandlung, muss man selber Blechen. Steht ja nicht Umsonst auch in jeden Mietvertrag das dass Fahren auf Unbefestigte Straßen nicht zulässig ist, bzw. darauf entstandene Schäden nicht gedeckt sind. Das bei Kratzer sich keine dafür Interessiert wo der hergekommen ist, ist ein klar. Aber beim ein Getriebe oder Motor schaden, der ein paar Tausend Dollar Kosten wird. Da könnte die Versicherung schon man nachhacken oder Untersuchen an was es lag. So würde es in Deutschland abgehen bei den Versicherungen. USA weiss ich nicht wie die da drauf sind. Glaube aber bei der Größe der Miet firmen und anzahl an Autos und Schäden die sie Bundesweit haben, werden die dort och nicht Nachhacken.
Aber Avis zb. ist da ganz schlimm. Da Liegt die Beweislast bei dem Mieter selber.
Avis: 1. Geltung/Wegfall der Haftungsreduzierung
Die Haftungsreduzierung nach Ziff. 10 gilt nicht für vom Mieter/Fahrer vorsätzlich verursachte Schäden. Im Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung ist Avis Budget Deutschland berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen.
Die Haftungsreduzierung entfällt, wenn der Mieter/Fahrer eine der Vertragspflichten gem. Ziff. 2 - 8 dieser Bedingungen vorsätzlich verletzt. Im Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung ist Avis Budget Deutschland berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter/Fahrer. Die Haftungsreduzierung entfällt nicht, wenn die Pflichtverletzung weder für den Schadenseintritt noch für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Haftungsreduzierung ursächlich ist.