ADAC Mietwagen November

  • Vollkasko übernimmt aber nicht alle Schäden, Schäden die man selbst verursacht hat, durch unsachgemäße Behandlung, muss man selber Blechen. Steht ja nicht Umsonst auch in jeden Mietvertrag das dass Fahren auf Unbefestigte Straßen nicht zulässig ist, bzw. darauf entstandene Schäden nicht gedeckt sind. Das bei Kratzer sich keine dafür Interessiert wo der hergekommen ist, ist ein klar. Aber beim ein Getriebe oder Motor schaden, der ein paar Tausend Dollar Kosten wird. Da könnte die Versicherung schon man nachhacken oder Untersuchen an was es lag. So würde es in Deutschland abgehen bei den Versicherungen. USA weiss ich nicht wie die da drauf sind. Glaube aber bei der Größe der Miet firmen und anzahl an Autos und Schäden die sie Bundesweit haben, werden die dort och nicht Nachhacken.
    Aber Avis zb. ist da ganz schlimm. Da Liegt die Beweislast bei dem Mieter selber.


    Avis: 1. Geltung/Wegfall der Haftungsreduzierung
    Die Haftungsreduzierung nach Ziff. 10 gilt nicht für vom Mieter/Fahrer vorsätzlich verursachte Schäden. Im Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung ist Avis Budget Deutschland berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen.
    Die Haftungsreduzierung entfällt, wenn der Mieter/Fahrer eine der Vertragspflichten gem. Ziff. 2 - 8 dieser Bedingungen vorsätzlich verletzt. Im Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung ist Avis Budget Deutschland berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter/Fahrer. Die Haftungsreduzierung entfällt nicht, wenn die Pflichtverletzung weder für den Schadenseintritt noch für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Haftungsreduzierung ursächlich ist.

  • Siehst du, jetzt hast du gerade selbst deinen Widerspruch aufgezeigt.


    In den von mir kopierten Mietbedingungen kommt an keiner Stelle vorsätzlich oder grob fahrlässig vor und das macht schon einen gewaltigen Unterschied, wenn das fehlt.


    :tongue: Hatte nun keine Lust die ganzen Mietbedingungen von allen durch zu lesen. Bei manchen steht vorsätzlich bei anderen grober Fahrlässigkeit, wie bei Avis nun mal.

  • durch unsachgemäße Behandlung, muss man selber Blechen.


    Also in meinen Verträgen steht nur, dass sie nicht zahlen wenn ich z.B. betrunken fahre, eine Straftat begehe, etc. Da stand in 15 Jahren noch nie, dass nicht gezahlt wird, wenn ich etwas kaputt mache, egal was.


    Ich miete aber auch gewöhnlich über einen deutschen Vermittler, bei dem ich dann auch über die Bedingungen des Vermieters hinaus versichert bin.


    Aber mal abgesehen davon habe ich sowas bei Alamo auch noch nicht gelesen.

  • Bei manchen steht vorsätzlich bei anderen grober Fahrlässigkeit,


    Und wer bitte macht das vorsätzlich??? Wenn ich versehentlich die Automatik z.B. auf N stelle statt auf D und Gas gebe und dabei geht was kaputt ist das doch nicht vorsätzlich. Ich hatte doch nie vor das zu tun??? :nw:

  • :MG: Habsch doch erklärt. Bei sowas er nicht. Wird sich wohl nur auf Schaltwagen beziehen. Bsp. ohne Kupplung drücken Schalten oder nur 1 Gang fahren und dadurch das Getriebe weg bricht. Wird bestimmt mehrmals am Tag uf der Welt passieren bei denn Vermietern. :!! Det sind nur grobe Bsp. wer weiss wie Doof manche Mieter sonst sind und Autos beschädigen können.
    Bei welchen Vermieter bist du denn ?

  • :MG: Habsch doch erklärt. Bei sowas er nicht. Wird sich wohl nur auf Schaltwagen beziehen. Bsp. ohne Kupplung drücken Schalten oder nur 1 Gang fahren und dadurch das Getriebe weg bricht. Wird bestimmt mehrmals am Tag uf der Welt passieren bei denn Vermietern. :!! Det sind nur grobe Bsp. wer weiss wie Doof manche Mieter sonst sind und Autos beschädigen können.
    Bei welchen Vermieter bist du denn ?


    Wenn ich aber z.B. noch nie vorher Schaltwagen fahre oder wie ich nur noch sehr selten, kann das schon passieren, dass man das Schalten auch mal vergisst. Das ist dann auch nicht vorsätzlich passiert.


    Ich würde da sofort meine Verkehrsrechtschutz einschalten. Das ist ja wohl schon etwas sehr frech.



    Ich miete zu 99,9% bei Alamo, zumindest in USA. Sind halt meistens mit Abstand die Günstigsten.


    Sonst auch mal Europcar oder Sixt. Hertz hatte ich in Australien.

  • Also Alamo seine AGBs sind recht schwammig, leider nicht genau erklärt was bei denn gemeint ist:


    3. Wegfall der Haftungsbeschränkung. Die Haftungsreduzierung der Ziffer 2 tritt nicht ein (a) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung, (b) bei Zuwiderhandlungen gegen den Abschnitt I. Ziffer 3 oder 5-11, wenn der Mieter/Fahrer die Zuwiderhandlung schuldhaft selbst verursacht oder ermöglicht hat und diese kausal für die Schadensverursachung war, und (c) bei Schäden, die durch Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand oder Erdbeben unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. In den zuvor genannten Fällen haftet der Mieter voll.


    Am Interessantesten ist ja die Klausel des Vermieters:


    IV. Haftungsbeschränkung des Vermieters


    Weder der Vermieter noch dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haften für irgendwelche Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, und insbesondere nicht für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Falle ist die Haftung jedoch dem Umfang nach auf die Höhe des vorhersehbar vertragstypischen Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit.

  • Zitat von »MiSter«





    Betriebsschäden, wie z.B. Kupplungs-, Motor- und Getriebeschäden die durch


    den Mieter verursacht wurden, sind von jeglicher Versicherung


    ausgenommen.


    Genau so steht es in meinem Voucher. Mietwagen von Hertz über ADAC gebucht.


    d.h. wenn die Öldruckleuchte blinkt, ab nach Hertz und ein neues Auto verlangen. Ich hatte letztes Jahr einen Wagen von National, da blinkte auch die Öl-Kontrollleuchte, ich zur nächsten Station, wo sie meinten, bei dem letzten Service sei nur die Anzeige nicht reseted worden. Ich habe aber darauf bestanden; entweder es wird ein Reset gemacht, oder ich will einen anderen Wagen. Sie haben mir dann ganz schnell ein neues, vollgetanktes Auto gegeben. Wer mit zu wenig Öl den Motor kaputt fährt ist es selber Schuld und muss dann halt blechen. Wenn ich einen Wagen vorsätzlich vor die Mauer fahre kommt auch keine Vollkasko dafür auf!!!

  • So ähnlich war es bei mir auch. Im Januar sollte ich noch für Mietbeginn 4. Juni 794,00 € bezahlen, Ende Mai waren es dann nur noch 630,00 € über ADAC/Hertz. Habe den Wagen insgesamt dreimal storniert und neu gebucht, was aber ganz problemlos telefonisch und kostenlos vonstatten ging. Einzig der erneute Ausdruck des Vouchers war lästig. Aber bei einer Ersparnis von 160,00 € habe ich dies gerne gemacht. Meine Erkenntnis: eine kostenlose Stornomöglichkeit ist wichtig, früh buchen und immer mal wieder überprüfen. Wenn´s billiger geworden ist, stornieren und neu buchen. So habe ich im Januar Flug und Mietwagen gebucht/bezahlt. Gesamtersparnis über 430,00 €, wobei die Flüge teurer und der Mietwagen billiger wurden. Die Rückbuchung der bezahlten Mietwagen-Rechnung erfolgte übrigens zweimal umgehend.

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