Ich darf noch einen draufsetzen:
Worst Case muss man nicht nur den Schaden am Fahrzeug bezahlen, sondern auch noch für den Geschäftsausfall während der Reparaturzeit bzw. Zeit bis zur Wiederbeschaffung aufkommen. Da es sich um eine illegale Nutzung des Mietguts handelt, ist das alles nicht versicherbar.
Andererseits wissen die Autovermieter aber alle sehr gut, was mit den Fahrzeugen gemacht wird.
Schützen kann man sich eigentlich nur, wenn man vor Ort ein passendes Fahrzeug erwirbt und es am Ende der Tour wieder verkauft.
Gruss
Rolf