ZitatAlles anzeigenOriginal von Billma
Doch, musst du. Die Beweispflicht liegt bei dir und aus der Nummer kommst du nicht raus.
Und mal Hand aufs Herz, wie schlau ist es einen Finanzbeamten zu ärgern???
Willi
Nachdem ich einmal Freitags um 12:45 meinen Einspruch zur Niederschrift wegen einer Nickeligkeit im Abzug mit Heraussuchen eines speziellen Urteils für die Begründung eingelegt habe, werde ich von meinem Finanzamt mit Samthandschuhen angepackt.
BTW: allerdings ist das mit der Beweispflicht in letzter Konsequenz doch sicher so, dass bei Offensichtlichkeit hier die Verhältnismässigkeit nicht gewahrt wäre.
Und aus der Nummer kommt auch ein Beamter nicht raus.