Das muss eine amerikanische Airline gewesen sein
Eine Fluggesellschaft hatte den Passagier in Düsseldorf stehen lassen, weil dieser beim Check-in auf die Frage nach dem Reisezweck geantwortet hatte, er wolle einen "bombigen Urlaub" haben. Obwohl der Mann noch mehrfach beteuerte, "bombig" im Sinne von "toll" gemeint zu haben, durfte er nicht mitfliegen.
Die Vorfreude auf einen "bombigen Urlaub" reicht nicht, um einen Reisenden von seinem Flug auszuschließen. Das hat das Düsseldorfer Amtsgericht entschieden und einem Reisenden aus Bosau (Schleswig-Holstein) Anspruch auf gut 1400 Euro Entschädigung zugesprochen, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte.
http://www.spiegel.de/reise/ak…hen-lassen-a-1259266.html