ok, sie tun nicht viel für das Durchreichen des Antrags.
Andererseits:
wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat, und die Beauftragung zum gewünschten Erfolg geführt hat, der Vertragspartner also seine zugesicherte Tätigkeit erbracht hat, ist mit einer Stornierung der Zahlung nicht zu rechnen.
Blöd gelaufen - abschreiben . . .
Gruß, Wolfgang
Genau so siehts aus. Habe mich gestern den ganzen Tag drüber geärgert. Zumal bei der Beauftragung auch keine Summe genannt wurde.
Der Seitenbetreiber zieht sich darauf zurück, dass sie ein Dienstleister wären und wir die Leistung in Anspruch genommen haben.
Rückgängig machen ist nicht möglich. Da wir aber die Einreise nun von offizieller Seite bestätigt bekommen haben, war das einzig und allein teures Lehrgeld.