Diskussion zu Erfahrungen mit Corona-bedingten Flugstornierungen

  • b) was passiert wenn der Virus nicht an Ostern vorbei ist (wie der Duck es suggeriert)

    Ostern? WElches Jahr? ;)

    Aber sie könnten unbefristete Voucher ausstellen (oder 3 Jahre), denn wer im Frühjahr fliegen will, hat nichts vom Rest des Jahres.
    Damit kann man leben, wenn dann die Airline insolvent geht, Shit happens.

    Exakt darauf warte ich, gedulde ich mich :!!

    BTW: Ich kenne genügend Handwerker, die inzwischen Vorkasse wollen

    Hab ich meinen Handwerkern bereits von mir aus angeboten. Und die kommen gerne :jaMa:

    Vor 20 Jahren könnte man umbuchen, Namen ändern wenn falsch geschrieben etc. Aber seit Ryanair wollen wir es ausschließlich billig
    Sorry, der Beitrag passt nur bedingt in diesen Thread

    Aber ist vollkommen korrekt!
    Diese besch.... Geiz ist geil Mentalität hat etwas gutes komplett zerstört :traen:

    m Reisebüro werden doch auch nur 20 % (zumindest wenn mit Landleistung gebucht) fällig als Anzahlung (vermutlich je nach Anbieter) ...

    TUI mittlerweile bis 40 % Anzahlung

    ch denke, selbst wenn ich gestorben wäre, würde mir LH nicht den Flugpreis erstatten.

    Doch, das wäre zB ein Grund


    Er sagt mir, dass er mich auf "Hold" stellt, was immer das auch bedeuten soll?

    Das nicht angetretene Flugticket verfällt nicht automatisch, sondern wird auf "hold" gestellt.
    Im Moment ( kann sich jederzeit ändern) bis 31.08.20

  • Bravo...ein ganz neuer Aspekt

  • Und ich häng mich gleich an: Sind die Gutscheine personengebunden.


    Das heißt:


    - kann ich den Gutschein einfach weitergeben
    - und wenn ich einen Flug für 2 gebucht habe, krieg ich dann für jede Person einen Gutschein oder muss ich den für einen Flug für genau die 2 Personen verwenden?

  • Und ich häng mich gleich an: Sind die Gutscheine personengebunden.


    Das heißt:


    - kann ich den Gutschein einfach weitergeben
    - und wenn ich einen Flug für 2 gebucht habe, krieg ich dann für jede Person einen Gutschein oder muss ich den für einen Flug für genau die 2 Personen verwenden?

    Ich kann aus Erfahrung nur für die US Airlines sprechen. Da ist der Gutschein völlig ungebunden und offen, eben wie Bargeld nutzbar.

  • Und ich häng mich gleich an: Sind die Gutscheine personengebunden.


    Das heißt:


    - kann ich den Gutschein einfach weitergeben
    - und wenn ich einen Flug für 2 gebucht habe, krieg ich dann für jede Person einen Gutschein oder muss ich den für einen Flug für genau die 2 Personen verwenden?

    Bei KLM ist das so:


    You can redeem max. 2 vouchers per passenger and max. 3 vouchers per booking.

    • Voucher can be used by the owner of the voucher;
    • by passengers holding the same family name;
    • and by passengers travelling together with the original voucher owner, at the time the voucher is being redeemed.
    • The maximum value of a voucher is EUR 800. If the currency of the voucher is other than the currency in which the price of a ticket is published, the rate of exchange will be the bankers selling rate of KLM’s local bank. If, upon payment of a ticket, a balance amount on the voucher remains, a residual voucher shall be issued for that amount but the terms and conditions pertaining to the original voucher shall remain applicable.
  • Kennt sich jemand mit Reiserecht aus?


    - Wir haben unsere Pauschalreise die am 25. März hätte starten sollen am 07. März selbst storniert wegen einer schweren Erkrankung in der Familie. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht abzusehen, dass nur 2 Wochen später überhaupt keine Reisen mehr stattfinden
    - 60% Stornogebühren, die Rechnung vom Veranstalter kam auch noch am selben Tag
    - die Erkrankung ist durch unsere Reiserücktritt abgesichert, d.h. wir haben die Stornokosten dort eingereicht
    - die Versicherung verlangt nun einen Nachweis, dass die Stornogebühren nicht vom Veranstalter erstatten wurden. Erste Reaktion von mir beim Lesen des Briefes "Häh? Warum sollten die das tun? Schliesslich habe ich selbst storniert."
    - Ein Telefonat mit der Versicherung heute ergab: da der Veranstalter die Reise storniert hat, so dass diese auf keinen Fall hätte stattfinden können, muss der Veranstalter auch dann die Stornokosten ersetzen obwohl ich vorher selbst storniert habe. Deshalb will die Versicherung jetzt den Nachweis, damit wir nicht von zwei Seiten das Geld erstattet bekommen, logisch.


    Auch wenn ich jetzt keinen wirklichen Grund habe an der Aussage der Versicherung zu zweifeln, kann das jemand bestätigen? Kann ich das irgendwo nachlesen? Ja, ich weiss was google ist ;) Ich habe das natürlich bereits versucht, zu diesem konkreten Fall aber nichts gefunden.

  • Das die Versicherung nur greift wenn kein anderer zahlt ist logisch, meine Frage ist ja ob der Veranstalter tatsächlich die Stornokosten erstatten muss.

    .... daher würd ich einfach mal den Resieveranstalter bitten ein Statement abzugeben.


    Das habe ich natürlich bereits gemacht ;) In der aktuellen Situation vermute ich aber, dass ich da mehrere Wochen auf eine Antwort warten muss. Die Telefonhotline ist z.B. nicht erreichbar.

  • In der aktuellen Situation vermute ich aber, dass ich da mehrere Wochen auf eine Antwort warten muss. Die Telefonhotline ist z.B. nicht erreichbar.

    Das glaub ich gern.

    meine Frage ist ja ob der Veranstalter tatsächlich die Stornokosten erstatten muss.

    Ja, war mir schon klar, aber wenn er es nicht tut, dann bekommst Du doch das Geld von der Versicherung, oder nicht?
    Also ich kann mir das ehrlich gesagt auch nicht so ganz vorstellen, aber mein rechtsempfinden ist da wohl sehr naiv. :nw:

  • Der Versicherungsfall, nämlich das Storno wegen eines bei der Reiserücktrittsversicherung versicherten Anlasses, ist ja schon vor Corona eingetreten. Daher ganz klar ein Leistungsfall der Reiserücktrittsversicherung.
    Dass sich Veranstalter und Versicherer aber irgendwie gegenseitig absichern möchten, damit es nicht zu einem Verstoß vom Bereicherungsverbot kommt, kann ich schon nachvollziehen.


    Abzüglich 20% Selbstbehalt, was ca. 700,- entspricht. Somit wäre mir das Geld vom Veranstalter deutlich lieber

    :rolleyes:

  • Der Versicherungsfall, nämlich das Storno wegen eines bei der Reiserücktrittsversicherung versicherten Anlasses, ist ja schon vor Corona eingetreten. Daher ganz klar ein Leistungsfall der Reiserücktrittsversicherung.


    Ja, das war auch mein erster Gedanke, laut der Versicherung ist aber genau das wohl doch nicht so klar.

  • Der Versicherungsfall, nämlich das Storno wegen eines bei der Reiserücktrittsversicherung versicherten Anlasses, ist ja schon vor Corona eingetreten. Daher ganz klar ein Leistungsfall der Reiserücktrittsversicherung.

    Der Schadensfall, also die Krankheit, war doch glasklar zu dem vorherigen Zeitpunkt.
    Und die AGBs des Veranstalters waren, speziell zu dem Zeitpunkt, relevant.
    Es wird zwar offen darüber gesprochen was ist wenn....zB der Veranstalter dann stornieren muss, aber das wird wohl die Justiz beschäftigen und Jahre dauern.
    Ich würde auf den Zeitpunkt der Stornierung beharren und der Versicherung eine Frist setzen.

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