Ist diese aber nicht bekannt bzw. vorhanden, kann auch UNKNOWN eingetragen werden.
Das habe ich auch eingetragen, UNKNOWN. (Nov 2021)
Ist diese aber nicht bekannt bzw. vorhanden, kann auch UNKNOWN eingetragen werden.
Das habe ich auch eingetragen, UNKNOWN. (Nov 2021)
UNKNOWN
Ich glaube, das haben wir auch eingetragen. Funktioniert!
Ja das stimmt, mit der Geburt bekommt das Kind in D eine Steuernummer.
Ich werde bei Gelegenheit mal testen ob ich für das neue ESTA die Steuernummer dort anstatt der des Persos eintragen kann und ob diese akzeptiert wird.
Quelle (eine von vielen): Was ist die nationale Identitätsnummer bei ESTA? (usvisaservice.de)
Hier lese ich, dass alle Vornamen eingegeben werden müssen. Bei mir im Antrag wurde nach dem ersten Vornamen gefragt, den ich jetzt auch nur angegeben habe. Im alten ESTA-Antrag hatte ich beide Vornamen drin. Muss ich den Antrag nun neu einreichen?
Würde da nichts ändern. Grundsätzlich würde ich das so machen wie im maschinenlesbaren Teil des Reisepasses. Aber wenn explizit nur nach dem ersten Vornamen gefragt wird, dann soll das wohl ok sein. Das zielt wohl ab auf Amerikaner, die ja üblicherweise einen middle name haben, der dann wohl nicht angegeben werden muss.
Im maschinenlesbaren Teil stehen beide Namen. Ich bin eben nochmal den Antrag durchgegangen, da steht zwar Erster Vorname, im Erklärfeld ist aber der Hinweis, dass alle Vornamen einzugeben sind. (Warum war ich so blöd, das nicht genau durchzulesen?) Jetzt habe ich nochmal einen Antrag gestellt, das System hat mich aber bei "Jetzt bezahlen, rausgeschmissen. Ich kann zwar jetzt den Antrag abrufen, bekomme den Hinweis dass die Zahlung noch aussteht, kann aber nicht bezahlen. ???
Ich werde es morgen nochmal versuchen und schauen, was passiert.
(Warum war ich so blöd, das nicht genau durchzulesen?)
Kann passieren. Bzw. du bist bestimmt nicht die Erste, der das passiert ist. Ist ja auch missverständlich, wenn da explizit "Erster Vorname" steht.
Ich werde es morgen nochmal versuchen und schauen, was passiert.
Würde ich auch so machen.
Kann passieren. Bzw. du bist bestimmt nicht die Erste, der das passiert ist. Ist ja auch missverständlich, wenn da explizit "Erster Vorname" steht.
Ärgert mich trotzdem maßlos. Ich mache den Antrag ja nicht zum ersten Mal. Jedes Mal die Überlegung wegen dem zweiten Vornamen.
Und dann haben wir alle Erklärfelder genau studiert, nur dieses nicht.
Ich mache den Antrag ja nicht zum ersten Mal. Jedes Mal die Überlegung wegen dem zweiten Vornamen.
Ich speichere fast immer die Eingaben vom Mal davor (zB Screenshot) und mache mir Notizen für die fiesen Fallstricke zum Abgucken.
Aber bei der Alamo-Mietwagen-Buchung war ich ja dieses Jahr auch nicht die Heldin
Ich zum Beispiel habe gar keinen Personalausweis
Du bist in D verpflichtet einen zu haben. Du must ihn nicht mitführen, Du musst aber einen haben.
Du bist in D verpflichtet einen zu haben. Du must ihn nicht mitführen, Du musst aber einen haben.
Gemäß § 1 Personalausweisgesetz
In Satz 2 steht aber auch, das dieser Pflicht auch der nachkommt, der einen Pass besitzt.
Du bist in D verpflichtet einen zu haben. Du must ihn nicht mitführen, Du musst aber einen haben.
Nein, ist sie nicht. Man ist nur verpflichtet, einen Ausweis zu haben. Habe ich einen gültigen Reisepass, reicht das völlig aus.
Nein, ist sie nicht. Man ist nur verpflichtet, einen Ausweis zu haben. Habe ich einen gültigen Reisepass, reicht das völlig aus.
Genau.
Ist das mit der NID ganz neu?
Habe anfang Juli für meine Schwester einen ESTA Antrag in Deutsch beantragt, da wurde nach keiner NID gefragt!
Jedoch bekame ich per SMS eine Zugangsnummer um weitfahren zu können da war alles. bestätigung 2 Tage später erhalten, bei Einreise hatte Sie auch keine Probleme!
LG rudi
Ist das mit der NID ganz neu?
Habe anfang Juli für meine Schwester einen ESTA Antrag in Deutsch beantragt, da wurde nach keiner NID gefragt!
nein, nicht ganz so neu.
Ich habe ESTA im April 2022 neu gemacht, und Marc hat ja oben geschrieben im November 2021 - bei beiden war es gefragt.
Wir haben gerade ungefähr eineinhalb Stunde gebraucht, bis wir ESTA beantragt hatten.
Erst als ich oben die Sprache auf englisch geändert hatte (Tipp von Andrea)
Alte Reisebüro Weisheit, Übersetzungen sind oft grottenschlecht. Aktuelles Beispiel, Kenia Einreise.
Englisch ist eigentlich immer besser
kann auch UNKNOWN eingetragen werden.
Exakt so. Esta Januar 22 ausgestellt
Hier lese ich, dass alle Vornamen eingegeben werden müssen. Bei mir im Antrag wurde nach dem ersten Vornamen gefragt, den ich jetzt auch nur angegeben habe. Im alten ESTA-Antrag hatte ich beide Vornamen drin. Muss ich den Antrag nun neu einreichen?
Ich habe gelernt, nur bei den APIS Daten sind die Amis pingelig. Denn dieser wird mit dem Reisepass abgeglichen. Ansonsten reicht immer der sog Rufname
Kurzes Update, für die, die es interessiert: Ich habe tatsächlich für mich einen neuen Antrag eingereicht, der sich dann beim Übergang zu den Zahlungsdaten aufgehängt hat. Ich konnte nur noch auf der Seite bleiben ohne weiterzukommen oder die Seite verlassen. Anschließend kam ich dann nicht mehr auf die Zahlungsseite, da ein Einzelantrag sofort bezahlt werden muss. Nochmal einen neuen Antrag ausfüllen konnte ich auch nicht, da bereits ein Antrag vorlag.
Bei einem Anruf beim Support (Nr. steht auf der ESTA-Seite unten) wurde mein Antrag dann nochmal soweit aktiviert, dass ich wieder auf die Zahlungsseite kam und die Zahlung vornehmen konnte.
Heute morgen ganz früh hatte ich dann die Genehmigung.
Ich speichere fast immer die Eingaben vom Mal davor (zB Screenshot) und mache mir Notizen für die fiesen Fallstricke zum Abgucken.
Das mit dem zweiten Vornamen wusste ich ja eigentlich, daher nirgends notiert. Wenn man halt zu doof zum lesen ist .
Heute morgen ganz früh hatte ich dann die Genehmigung.
Ja, im Antrag heißt es:
Zitat von esta.cbp.chs.govGeben Sie die Nummer des Ihnen von Ihrem Land ausgestellten Identitätsdokuments, mit Ausnahme der Nummer Ihres Passes, ein. Die Angabe der nationalen Identitätsnummer ist für die Fertigstellung des Antrags erforderlich.
Ob die Steuer-ID da genügen würde?
Ich frage mich auch gerade, wie das bei Kindern und Jugendlichen ist. Die können in D ja durchaus einen Reisepass haben und in die USA reisen, aber Personalausweis gibt's erst ab 16 - und Steuer-ID haben sie i.d.R. auch nicht.
Man kann in D mittlerweile bereits mit 12 Jahren einen Person bekommen, nur mal so am Rande...
Man kann in D mittlerweile bereits mit 12 Jahren einen Person bekommen
Ja, richtig. Auf Antrag des gesetzlichen Vertreters. Aber eine Ausweispflicht besteht weiterhin erst ab 16 Jahren. Vorher ist der Perso eigentlich überflüssig. Außer man will ihn unbedingt anstelle des Kinderreisepasses zum Reisen nutzen, weil man nur in Länder fährt, wo der Perso reicht.
und Steuer-ID haben sie i.d.R. auch nicht.
Äh doch. Hat jeder. Auch Neugeborene.
Zitat
Seit 2007 teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BzSt.) die Steueridentifikationsnummer jedem Bundesbürger in Deutschland automatisch mit, bei Neugeborenen schon bei der Geburt. Sie bleibt ein Leben lang gleich. Auch bei einem Umzug oder einer Heirat ändert sich die Steuer-ID nicht.
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