Entschädigung bei Verlust oder verspäteter Gepäckauslieferung.

  • Habe da mal eine Frage. Wie ich jetzt in einem Flugrechte Artikel gelesen habe, hat man bei verspäteter Auslieferung des Gepäcks oder auch Verlust Anspruch auf Entschädigung von bis zu ca. 1300 € p. P. (sogenannte Sonderziehungsrechte nach dem Montrealer Abkommen).


    Was für mich wirklich neu war, das gilt auch für Unkosten durch verspätete Kofferauslieferung und Beschaffung von Ersatz. Die von vielen Fluggesellschaften gehandelten Tagesätze von 50 oder 100 € sind nicht rechtmäßig. Die Fluggesellschaft muss auch in diesen Fällen für alle Unkosten (bis zur Höchstgrenze) aufkommen, die dem Fluggast durch die verspätete Auslieferung entstanden sind, eben auch für Ersatzkleidung usw.


    Hat da Jemand Erfahrung?

  • Davon habe ich auch erst vor kurzem gehört. Das ärgert mich etwas, denn bei uns sind die Koffer schon mehrfach später angeliefert worden.


    2 x bei Delta. Die haben uns nichts angeboten, und da wir von nichts wussten, haben wir auch nichts gefordert.


    Einmal bei Emirates, die haben uns von sich aus umgerechnet etwa 75 € als Entschädigung bezahlt (wir hatten das für Kulanz gehalten). Der Koffer kam 24 Stunden später an.


    Bei einem weiteren Delta-Flug ist der Koffer mal komplett verloren gegangen und wir haben Entschädigung nach Montrealer Abkommen erhalten. Aber war das ein Drama.... :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag

    1988 kam mein Koffer nur als Bruch an.
    Lag nicht auf dem Gepäckband, sondern bereits bei Lost&Found.
    Ich hatte die Wahl zwischen Neukauf nach Wahl oder Auswählen aus den Koffern, die DELTA für den Fall auf Lager hatte.
    Ich hab dann einen von denen genommen.


    1989 war ein Tragegriff abgerissen. Da bekam ich noch am Airport ein Formular für die Reparatur in Deutschland.


    2001 haben wir von dem Angebot Gebrauch gemacht gegen Bares oder Gutschein, einen anderen Flug zu nehmen. Die Koffer flogen dann mit einer Frachtmaschine am nächsten Tag und wurden einzeln angeliefert.


    Und dann war da noch ein Jahr, da kamen die Koffer nicht mit in DE, die wurden dann auch am nächsten tag nach Hause geliefert.


    Alles reibungslos gelaufen ohne was unternehmen zu müssen.

  • Bei mir kam das Gepäck bisher immer an, so dass ich zu dem Punkt erfreulicherweise keine Erfahrungen habe.


    Finanztip hat kürzlich eine übersichtliche Aufstellung zu Fluggastrechten gemacht: KLICK!


    Auf der Webseite des Luftfahrtbundesamtes finden sich grundsätzliche Informationen zu Fluggastrechten (Verspätungen, Gepäck etc.) als auch Kontaktdaten für deren Bürgerservice. Wenn die angehängten Verordnungen (Montrealer Abkommen siehe hier, Artikel 22 ist die Frage hier relevante) und die weiterführenden Links dieser Seite keine Klarheit schaffen, würde ich bei Bedarf dort nachfragen und meinen individuellen Fall vortragen.


    Hatte man bereits Ansprüche bei der Airline geltend gemacht und ist mit deren Entscheid unzufrieden, kann man die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr kontaktieren.

  • Hat jemand Erfahrung mit verspätetem Gepäck auf der Rückreise? Hat man ein Anrecht auf Fahrtkostenerstattung wenn man nochmal zum Flughafen muss um das Gepäck abzuholen?


    Bei unserem Rückflug am Freitag/Samstag aus LA hatte die Machine soviel Verspätung, dass unser Gepäck erstmal in London liegen geblieben ist. BA hat zugegebenermaßen ganz Arbeit geleistet um uns noch Last Minute in den Anschlussflug zu bekommen und da man uns versprach, dass das Gepäck am nächsten Morgen nach Hause geliefert wird haben wir uns nicht weiter geärgert. Als wir gestern Nachmittags die Nummer der Spedition erhielten bekammen wir die Info, dass sie alle Auslieferungsaufträge erst um 19:00 Uhr erhält und dann Sonntags nicht mehr ausliefert.


    Da heute für uns Beide der erste Arbeitstag nach 3,5 Wochen Abwesenheit ist und wir wahrscheinlich nicht so früh aus dem Büro kommen wie die Lieferung hätte erfolgen können, mussten wir dann gestern abend nochmal selbst zum Flughafen fahren um das Gepäck persönlich abholen. Die Damen am BA Schalter hatte einen ganz, ganz schlechten Tag und konnte oder wollte uns mit unser Frage nicht weiterhelfen.

  • Hat jemand Erfahrung mit verspätetem Gepäck auf der Rückreise?


    Ja, aber nicht mit BA. ;)



    Hat man ein Anrecht auf Fahrtkostenerstattung wenn man nochmal zum Flughafen muss um das Gepäck abzuholen?


    Nach Art. 19 Montrealer Übereinkommen ist der Schaden zu ersetzen, der durch Gepäckverspätung entsteht. Da kann man jetzt streiten, ob und welcher Schaden Euch entstanden ist, vor allem, da Ihr das Gepäck ja geliefert bekommen hättet.


    Ich würde es versuchen, vielleicht zahlen sie ja. Ich hatte bei BA noch keine Gepäckverspätung erlebt, hatte aber mal eine beschädigte Tasche. Das wurde kulant und schnell reguliert.



    Vielleicht sind die ja bei Statuskunden kulant.


    Status mag helfen. Bin mir aber nicht sicher, da die Schadensregulierung outgesourced ist (zumindest war das in meinem Fall so). Welcher Status denn?

  • Bei uns war das Gepäck einmal nach dem Rückflug nicht da.
    Wurde uns aber 1,5 Tage später nach Hause geliefert. Wäre sogar am nächsten Tag gewesen, wenn ich die Rufumleitung meines Handys früher ausgeschaltet hätte. :pipa:
    Ist aber Wien und daher sehr wahrscheinlich eine andere ausführende Firma.


    Interessant war jedenfalls, dass bereits am Flughafen bei der Gepäcksausgabe eine SMS von BA kam, mit dem Hinweis, dass wir zum Lost&Found Schalter kommen sollten.

  • Interessant war jedenfalls, dass bereits am Flughafen bei der Gepäcksausgabe eine SMS von BA kam, mit dem Hinweis, dass wir zum Lost&Found Schalter kommen sollten.

    Wir wurden sofort nach Landung schon ausgerufen.


    Welcher Status denn?

    Silber nur.

    Da kann man jetzt streiten, ob und welcher Schaden Euch entstanden ist, vor allem, da Ihr das Gepäck ja geliefert bekommen hättet.

    Ja das ist so ein Punkt. Allerdings waren die wirklich absolut unfelxibel mit den Auslieferungszeiten und wollten das nachmittags bis maximal 19:00 Uhr bringen. Das hätte definitv nicht funktioniert, da wir nicht in der Lage sind schon gleich wieder frei zu nehmen am 1. Arbeitstag und auch nichts im Büro annehmen konnten.

  • Zitat von »PhilippJFry«
    Welcher Status denn?


    Silber nur.


    Was heißt da nur. ;)



    Allerdings waren die wirklich absolut unfelxibel mit den Auslieferungszeiten und wollten das nachmittags bis maximal 19:00 Uhr bringen. Das hätte definitv nicht funktioniert, da wir nicht in der Lage sind schon gleich wieder frei zu nehmen am 1. Arbeitstag und auch nichts im Büro annehmen konnten.


    Das würd ich denen auch so schildern. Ist ein Argument.


    Ich schick Dir mal per PN die Details, wie es bei mir damals lief.

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