Hallo,
nun habe ich fast 30 Jahre öffentlichen Dienst auf dem Buckel, aber bei manchen Formulierungen bin ich doch unschlüssig, was gemeint ist.
Konkret geht es mir um ESTA. Ich habe am 12.10.2009 einen ESTA-Antrag gestellt, der genehmigt und auch schon genutzt wurde. Das Ablaufdatum ist der 12.10.2011. Nun wollen wir ja vom 27.09.2011 bis 27.10.2011 in die USA. In der ESTA-Beschreibung heißt es:
"Sofern sie nicht widerrufen werden, sind Reisegenehmigungen bis zu zwei
Jahren ab Datum der Erteilung der Genehmigung gültig, oder bis zum
Ablauf
der Gültigkeit Ihres Passes, je nachdem welches Ereignis zuerst
eintritt. In der Informationsmaske „Genehmigung erteilt“ wird das
Ablaufdatum Ihrer
Reisegenehmigung angezeigt."
Wie ist das zu verstehen? Kann ich mit meiner vorhandenen ESTA-Genehmigung am 27.09.2011 noch einreisen, weil das ja vor dem 12.10.2011 liegt, oder kan ich das nicht, weil das Ausreisedatum 27.10.2011 nach dem 12.10.2011 liegt? Oder anders formuliert, gilt das Ablaufdatum für die Einreise, oder den gesamten Aufenthalt?
Ich habe hier schon gesucht, aber nichts dazu gefunden. Und auch auf der ESTA-Seite ist das für mich nicht eindeutig erklärt. Hintergrund ist natürlich, dass ich die Gebühr sparen möchte, wenn ich mit der vorhandenen ESTA-Genehmigung einreisen kann.
Habt ihr da schon Erfahrungen? Vorab jedenfalls schon mal vielen Dank.
Viele Grüsse
Ralf